Abrechnung

 

Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen:

Die psychotherapeutische Behandlung wird mit der Krankenkasse abgerechnet.

In bis zu drei Sprechstunden und bis zu vier Probesitzungen wird gemeinsam geklärt, ob eine Psychotherapie indiziert ist und ob ein gemeinsames Behandlungsziel gefunden werden kann. Ist dies der Fall, wird eine Psychotherapie bei der Krankenkasse beantragt.

 

Abrechnung mit privaten Krankenversicherungen:

ist mir prinzipiell möglich. Zur Zeit behandle ich jedoch ausschließlich KassenpatientInnen.

 

Es gibt verschiedenen Listen für Privatbehandler:innen:

Allgemein hängt die Kostenübernahme von Ihren Versicherungsbedingungen ab.

In bis zu fünf Vorgesprächen wird gemeinsam geklärt, ob eine Psychotherapie indiziert ist, und ob ein gemeinsames Behandlungsziel gefunden werden kann. Ist dies der Fall, wird eine Psychotherapie bei Ihrer Versicherung beantragt.

Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Abrechnung mit der Beihilfe:
Die Ihrem Beihilfesatz anteilig berechnete Kostenübernahme wird bei der Beihilfe beantragt.

 

Kostenerstattung:

Informationen zur Kostenerstattung finden Sie unter

https://www.dptv.de/fileadmin/Redaktion/Bilder_und_Dokumente/Die_DPtV/Landesgruppen/Bremen/Patienteninformationen/Psychotherapieplatzsuche_in_Bremen-DPtV.pdf

ganz unten im PDF-Dokument.